Reisekrankenversicherung       

Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkassen sind bei Auslandsreisen oder längere Auslandsaufenthalte schon bei den kleinsten Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Der Auslandsreise-Krankenschein hilft die Versicherungsnehmer die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, nur in den Ländern der EU und einigen Mittelmeerstaaten mit denen Sozialversicherungs-Abkommen besteht.         Vor einer Auslandsreise ist es aber auch für die Versicherungsnehmer die eine private Krankenversicherung haben empfehlenswert, sich bei ihrem Versicherer zu informieren ob im gewünschten Reiseland Versicherungsschutz besteht oder nicht.      Sich zu informieren ist auch gut, um eventuelle doppelversicherungen zu vermeiden, da einige Leistungen in bereits bestehenden Versicherungen enthalten sein können. Um eine passende bzw. umfassende Versicherung leichter zu finden, sollten Sie auf jedem Fall einen kostenlosen online Versicherungsvergleich machen. Bevor Sie also im Reisebüro einen Versicherungs-Katalog unterschreiben, sollten Sie auf jedem Fall Ihre bereits bestehenden Versicherungen prüfen.      Am besten sind Sie im Ausland über eine Auslandsreisekrankenversicherung geschützt. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für: Verbandsmittel und Arzneimittel stationäre Heilbehandlungen und Operationen (einschliesslich Unterkunft, Verpflegung und Kranken-Transport) medizinisch notwendiger Rücktransport nach BRD Personenbergung sowie Rettungsaktionen können auch im Leistungsumfang eingeschlossen werden (von den Tarifen abhängig) Reiseversicherungen können als Jahrespolice oder Tagespolice abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Jahrespolice ist nur sinvoll, wenn Sie merfach reisen und die Gesamtdauer pro Reise bei cca. 6 Wochen liegt.      Eine Reiseversicherung als Tagespolice ist nur sinvoll, wenn es sich um eine Reise handelt. Dies wird in der Regel für Urlaubsreisen empfholen.      Sie können eine solche Versicherung mittlerweile bei vielen Gesellschaften abschliessen. Der online Versicherungsabschluss ist natürlich die bequemste alternative und ist bei vielen Versicherungsgesellschaften möglich.       Es ist sehr wichtig beim Abschluss der Versicherung zu prüfen, ob die sog. Nach-Haftung gedeckt ist. Die Nachhaftung ist leider nicht bei allen Versicherungs-Gesellschaften Bestandteil des Versicherungsschutzes. Einige Versicherungsgesellschaften erstatten die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transport-Fähigkeit über das Ende der versicherten Auslandsreise hinaus. Dies gilt bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung.      Eine Auslands-Reise-Krankenversicherung kann sich für Sie besonders in folgenden Fällen  als sehr nützlich erweisen: Längere Auslandsaufenthalte Aufenthalt ausländischer Gäste in Deutschland.  Kürzere Aufenthalte im Ausland. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Urlaub. Privatversicherte sollten in diesem Fall vor dem Versicherungsabschluss ihren Krankenversicherer fragen, ob Urlaubsreisen durch den bestehenden Vertrag bereits abgesichert sind. Sie können Ihre Reiseversicherung natürlich auch jedezeit und ohne einen Grund angeben zu müssen kündigen. Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherungsprämie nicht erstattungsfähig ist.      Um die schönsten Tage des Jahres nicht durch unerwünschte Überaschungen zu ruinieren, sollten Sie sich für Ihre Urlaubsreisen ausreichend absichern. Zu den wichtigen Reiseversicherungen gehören u.a. die: Auslandsreisekrankenversicherung Reisegepäckversicherung Reiserücktrittkostenversicherung Haben Sie sich für die Reise ausreichend abgesichert, so können Sie Ihren Urlaub voll geniessen, und eventuelle kleinere Probleme wie z.B. Verslust des Reisegepäcks, kleinere Erkrankungen, Diebstahl usw. können es nicht ruinieren.   Quelle:  versicherungvergleich.info